Wir beginnen mit der Wahl einer auf die Bedürfnisse des zukünftigen Unternehmens abgestimmten Rechtsform.
Dann wird eine betriebliche Umsatz- und Rentabilitätsvorschau unter Zuhilfenahme aller relevanten Daten erstellt. Die Durchführung der eigentlichen Existenzgründung begleiten wir unter Berücksichtigung aller steuerlichen Vorschriften.
Die betriebswirtschaftliche Beratung in unserer Kanzlei umfasst interne Auswertung, die Durchführung von Betriebsvergleichen, die Beratung bei Investitionsvorhaben und ihre Finanzierung sowie die Beratung und Teilnahme bei Bankgesprächen.
Bei der Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen oder Jahresabschlüssen, bei der Standort- und Organisationsberatung steht jeweils das Unternehmen als Ganzes im Mittelpunkt.
Auch bei der Planung und Realisierung der richtigen Rechtsform, sowie bei der Unternehmensnachfolge stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Im Rahmen der Finanzbuchhaltung helfen wir bei der Einrichtung, Organisation und Einarbeitung der Buchhaltung, aber auch die komplette Erstellung von Finanzbuchhaltungen unter Einsatz moderner EDV-Lösungen, betriebswirtschaftlicher Auswertungen mit Offene-Posten-Buchhaltung, übernehmen wir gerne.
Die Mitarbeiter*innen unserer Kanzlei erfüllen die Aufgaben, die bei der Personalabrechnung anstehen.
Auch im Sozialversicherungsrecht und bei Baulohn besitzen wir das Know-How und die Ausstattung für einen Lohnbuchhaltungs-Fullservice.